Aufgrund der derzeit deutlich zu geringen Niederschlagsmengen liegen die Abflüsse vieler Gewässer im Landkreis Bayreuth deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ).
Durch zusätzliche Wasserentnahmen ist der vorgesehene Schutzzweck der Gewässer nicht mehr gegeben. Daher ist es aus fachlicher und rechtlicher Sicht erforderlich, präventiv tätig zu werden und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zeitlich befristet zu untersagen, um die Funktionsfähigkeit der betroffenen Ökosysteme zu sichern und dauerhafte Schäden zu vermeiden.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Bayreuth eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahm aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Bayreuth erlassen.
Die Allgemeinverfügung wird am Montag, 7. Juli 2025 im Amtsblatt des Landratsamtes Bayreuth veröffentlicht und gilt am Tag nach der Bekanntmachung (8. Juli 2025) als bekanntgegeben.